Auch wenn hier freie Flächen verfügbar sind, handelt es sich hier um ein Privatgrundstück! Demnach ist öffentliches Parken hier nicht erlaubt bzw. nur bis auf Widerruf gestartet.
Da sich das Grundstück klar durch die Wasserrinne und das Kopfsteinpflaster von der Straße abgrenzt, ist klar, dass hier ein anderes Grundstück beginnt. Eine zusätzlich Auszeichnung durch entsprechende Hinweisschilder ist demnach nicht notwendig.
Als Besitzerin der Fläche erwarte ich, dass die Bezeichnung Wanderparkplatz entfernt wird, um nicht weiterhin den Eindruck eines öffentlichen Parkplatzes zu vermitteln. Vielen Dank!
Auch wenn hier freie Flächen verfügbar sind, handelt es sich dabei um ein Privatgelände. Demnach ist öffentliches Parken hier nicht erlaubt bzw. nur bis auf Widerruf gestattet.
Da sich das Grundstück klar durch die Wasserrinne bzw. das Kopfsteinpflaster von der Straße abgrenzt, ist klar, dass hier ein neues Grundstück beginnt. Eine zusätzliche Kennzeichnung als Privatgelände durch entsprechende Hinweisschilder ist demnach nicht notwendig. Bitte entfernen Sie die Bezeichnung Wanderparkplatz, um nicht weiterhin den Eindruck eines öffentlichen Parkplatzes zu erwecken.