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Die Frage ist nur welche... an der Stelle gibt es eine Straße... die ist zumindest hier noch öffentlich (einsehbar via Streetview). Dann war von hier weg ein Track eingezeichnet Richtung Norden. Den hab ich jetzt gelöscht, weil der ist offensichtlich nicht mehr da und ich vermute das daran plan.at schuld war. Aber um welche anderen privaten Wege geht es sonst?
Es geht um diese Objekte: https://www.openstreetmap.org/way/44449323, https://www.openstreetmap.org/way/100677662, https://www.openstreetmap.org/way/186882444
Ungefähr beim OSM-Hinweiszeichen steht eine Verbotstafel, wenn ich mich recht erinnere (der "Anonym" von vor 1 Jahr war ich).
Was für eine Verbotstafel? Auf street view erkennt man nur die Gewichtsbeschränkung für die Brücke.
An der Brücke, die ich letztens südöstlich eingezeichnet habe, die auch an der Straße hängt, gibt es so ein Schild jedenfalls nicht. Wenn man von der Waldseite kommt, ist das wohl auch nicht ersichtlich, wo das gelten soll... insofern wüßte ich nicht, was wir da einzeichnen sollten...
Ich hab sie auf StreetView auch nicht sehen können (ist zu weit weg). Sie ist, wenn ich mich recht erinnere, knapp östlich der Brücke. Ja, wenn man von Osten vom Wald kommt (so wie ich letztes Jahr), ist das Verbot natürlich nicht erkennbar, aber es gibt dort auch keinen markierten Weg, nur ein Steigerl vom Hinteren Kaufberg runter und ein Reitweg vom Wasserleitungsweg im N herunter. Wenn ich das nächste Mal dort bin, schau ich nochmal nach. Aber die Leute auf Laaber Straße 16 (vormals Tirolerhütte) haben mir letztes Jahr sehr ausdrücklich mitgeteilt, dass da betreten verboten ist und ob ich das Schild nicht lesen kann.
Den Steig darf man zweifellos lt. Forstgesetz zu Fuß betreten, wenn nicht gerade Arbeiten stattfinden oder Ähnliches - markiert muss er dazu nicht sein. Weiters gilt das auch für "dauernd unbestockte Grundflächen, insoweit sie in einem unmittelbaren räumlichen und forstbetrieblichen Zusammenhang mit Wald stehen und unmittelbar dessen Bewirtschaftung dienen (wie forstliche Bringungsanlagen, Holzlagerplätze, Waldschneisen und Rückewege". Auf das würde ich mich in so einem Fall auch beziehen und einen schönen Tag wünschen. Auch wenn die Anwendbarkeit für die zitierten Ways wohl nicht so klar ist, so lange nicht zumindest definiert ist, wo das Verbote genau gelten soll, würde ich es auf keinen Fall einzeichnen.
Beim Wald besteht kein Zweifel, aber die Tafel ist nicht im Wald und das Gehöft Nr.16 auch nicht, daher zieht das FG hier sicher nicht.
Bin kein Experte fürs Forstgesetz, aber östlich hiervon ist Wienerwald Kernzone. Darf man hier quer durch den Wald gehen oder gibt es für Kernzone Sonderregeln (bspw. Wegepflicht)? Kann das Auswirkungen auf die (legale) Erreichbarkeit des Weges haben (und deshalb kein Schild notwendig sein)?
Kernzonen sind Naturschutzgebiete, und in Naturschutzgebieten ist das Betreten nur auf markierten Wegen erlaubt. Dran halten tut sich selten wer, aber es gibt Förster, die die Leute ermahnen. Wie das hier ist, weiß ich nicht.
Ich stimme fkv zu, hier nachzulesen: https://www.bpww.at/de/faqs#62 - das hat übrigens nix mit dem Forstgesetz zu tun. Mir ging es aber zunächst um die mutmaßliche Tafel westlich von Laaber Straße 16.
Danke für die Erklärung euch beiden.
Ok, zusammengefasst: auf den östlichen path's besteht kein Betretungsverbot - ok. Die Zufahrt bist zum Haus 16 würd ich auch noch nicht beschränken. Die Straßen nach Norden und Süden verlaufenden Straßen mit access=private.
OK so?
Wo genau jetzt die Verbotstafel steht, weiß ich nimma genau (ich kam damals von SO herunter und wurde dann bei Haus 16 gefragt, was ich hier zu suchen habe). Ich denke, dass auch schon die west-östliche Straße ab https://www.openstreetmap.org/node/338139285 Betretungsverbot hat - auf google street view sieht man leider nicht rein, man müsste sich das on the ground ansehen.
Ich habe nun jenen Bereich, in dem du angesprochen wurdest mit access=private getaggt samt note auf diese Note hier. Ob das bei den angrenzenden Straßen/Tracks auch gilt, kann man nicht sagen, und ist daher auch bis auf weiteres nicht zu taggen. Ich hoffe das passt nun so?
vermutlich schon, ich greife aber derzeit nur per smartphone zu und seh vielleicht nicht alles
Alles klar, dann schließe ich die Note. Ein drüberrouten wird damit verhindert und haarscharf abgegrenzt wird man Privatwege nie eintragen können - ist aber auch nicht die Aufgabe von OSM