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§37 Abs. 3: Das das Radfahren ist nur auf Wegen unter 2 m Breite gestattet.
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§37 Abs. 3: Das das Radfahren ist nur auf Wegen unter 2 m Breite gestattet.
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§37 Abs. 3: Das das Radfahren ist nur auf Wegen unter 2 m Breite gestattet.
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§37 Abs. 3: Das das Radfahren ist nur auf Wegen unter 2 m Breite gestattet.
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Naturbelassene Oberfläche
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Weg hat Breite von etwa 2,5 m
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Unterschiedliche Breiten des Weges
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§37 Abs. 3: Das das Radfahren ist nur auf Wegen unter 2 m Breite gestattet.
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§37 Abs. 3: Das das Radfahren ist nur auf Wegen unter 2 m Breite gestattet.
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Beachtung LWaldG - 2 Meter Rege zum Thema Radfahren: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr-WaldGBWV14P37
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Anpassung des Wegeverlaufs
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Anpassung des Wegeverlaufs
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Anpassung des Wegeverlaufs
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Fortführung der Wegeführung
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Radfahren auf Wegen schmaler wie 2m ist nicht gestattet: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldG+BW+%C2%A7+37&psml=bsbawueprod.psml&max=true
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Beachtung LWaldG - 2 Meter Rege zum Thema Radfahren: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr-WaldGBWV14P37
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Der Weg ist als Pfad zu werten. Zudem darf der Pfad (Schmaler 2m breite) als zertifizierter Qualitätswanderweg Neckarsteig nicht mit dem Fahrrad/Mountainbike befahren werden.